Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht.
Gemäß dieser Regelung müssen deutsche Staatsbürger zusammen mit einem Visumantrag einen Reisekrankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen bzw. in Blockschrift oder mit dem Computer ausgefülltes Versicherungskartenformular. Die Daten im Versicherungskartenformular müssen mit den Daten im Visumantrag übereinstimmen. Ein Versicherungskartenformular mit Liste der akzeptierten Versicherungsgesellschaften finden Sie
hier.
Reisekrankenversicherungen so wie Reiseschutz-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherungen etc. können entweder bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder direkt bei uns abgeschlossen werden.
Wir arbeiten mit den Reiseversicherungen
Elvia und
Die Europäische zusammen.