Eine Visumerteilung setzt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung voraus.
Es wird eine Krankenversicherung der Versicherungsgesellschaft
AXA Krankenversicherung AG und/oder
Hansa Merkur Reiseversicherung AG verlangt.
Ohne abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung der genannten Versicherungsgesellschaft ist eine Visumerteilung nicht möglich.
Bei visumfreier Grenzüberschreitung
Reisekrankenversicherungen so wie Reiseschutz-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherungen etc. können entweder bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder direkt bei uns abgeschlossen werden.
Wir arbeiten mit den Reiseversicherungen
Elvia und
Die Europäische zusammen.